Neue Coronaregeln

Nachdem in Baden-Württemberg die Warnstufe 3 ausgerufen wurde, gelten auch für die Gottesdienste wieder verschärfte Coronaregeln.

  • Alle Gottesdienstteilnehmer müssen eine Besucherkarte zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen mit Name und Telefonnummer. Die zugehörige Datenschutzerklärung dazu ist ausgehängt.
  • Es besteht Maskenpflicht auch während des Gottesdienstes
  • Wir dürfen unsere Kirchen nur noch auf 10 Grad heizen

Des Weiteren gilt immer noch:

  • Familien dürfen im Familienverbund (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) zusammensitzen, womit sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze erhöht.
  • Die Besucherzahlen sind in den verschiedenen Kirchen unterschiedlich, da die Abstandsregeln vorschriftsmäßig eingehalten werden müssen. Deshalb haben wir auch bei den Gottesdienstorten die Besucherzahlen vermerkt.
  • An der Eingangstür gibt es die Möglichkeit zur Händedesinfektion.
  • Die Plätze für Gottesdienstbesucher sind markiert.
  • Auf das Singen werden wir verzichten, weil beim Singen sehr viele Tröpfchen ausgeschieden werden, die infektiös sein können. Es ist ein Gebot des Respekts für die Gesundheit der Mitfeiernden, wenn wir noch für eine bestimmte Dauer auf das Mitsingen verzichten.
  • Beim Kommuniongang lassen wir höchste Sorgfaltspflicht walten.
  • Mundkommunion ist ausdrücklich verboten.